Unsere Gewässer

1. Wehrder-Teiche – Nordteich

Nordteich

1. Wehrder-Teiche – Südteich

Südteich

Angelordnung:

Das Angeln ist nur im Nord- bzw. im Südteich gestattet.
Die ausgeschilderten Schutzzonen ( Schongebiete ) dürfen nicht beangelt werden.
Das Befahren der Teiche mit Booten ist untersagt.
Das Anfüttern sowie die Benutzung von Setzkeschern ist nicht erlaubt.
Angefallener Müll ist mit nach Hause zu nehmen.
Fische, sowie Müll dürfen nicht vergraben werden.
Das Befahren des Teichgeländes mit Fahrzeugen wie Fahrrädern, Mopeds usw. ist nicht erlaubt.
Andere Angler dürfen während der Ausübung der Angelei nicht beeinträchtigt werden.

Parkplätze:

Parken ist nur auf dem markierten Parkplatz und auf dem Parkstreifen an der Deichseite erlaubt ( an der Nordseite besteht Parkverbot).
An der Südseite des Vereinsheimes darf ebenfalls geparkt werden.


2. Segelhafen / Yachthafen

Segelhafen / Yachthafen

Angelordnung:

Rutenhalter dürfen nur verwendet werden, wenn dadurch das Ufer bzw. die Steinpackung nicht beschädigt wird.
Die ausgeschilderten Schutzzonen ( Schongebiete ) dürfen nicht beangelt werden.
Angeln von Booten aus ist verboten.
Köderfischboote sind so zu betreiben, dass der Hafenbetrieb und andere Angler nicht gestört werden.
Angefallener Müll ist mit nach Hause zu nehmen.
Fische, sowie Müll dürfen nicht vergraben werden.
Andere Angler dürfen während der Ausübung der Angelei nicht beeinträchtigt werden.

Parkplätze:

Parkplätze befinden sich auf dem Deich.


3. Kanäle

Moorriemer Kanal

Von dem Sperrwerk an der Watkenstraße ( Norden ) über das sogenannte Kreuz

bis zur Moorriemer Straßenbrücke ( Süden )

Lienekanal

Vom Schöpfwerk am Huntedeich ( Osten ) bis zum sogenannten Kreuz ( Westen )

Elsflether-Sieltief

Vom Kreuz ( Osten ) bis zur sogenannten Kuhbrücke in Neuenfelde ( Westen ).


Achtung: Die Hunte und Weser sind kein Vereinsgewässer!

Berechtigungskarten hierfür sind erhältlich unter:
https://fischereiamt.niedersachsen.de/startseite/

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